Sachverständiger

 

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ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR IMMOBILIEN

Seit beinahe 25 Jahren ist Dr. Markus Singer in der Immobilienbranche als Fachanwalt für Immobilien tätig, Dr. Markus Singer ist nicht nur  Rechtsanwalt für Immobilienrecht, sondern auch für Wirtschafts- & Korruptionsstrafrecht einer der kompetentes Rechtanwälte, absolut diskret, verschwiegen, und ob seiner Expertise als Immobilientreuhänder und Gerichtssachverständiger bestens im Umgang mit Gerichten und Behörden aller Art bestens für Ihr Mandat gerüstet.

Dr. Markus Singer ist für folgende Fachgebiete als Gerichts-SV zertifiziert:

94.10 Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)


94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften

          (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)


94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)


94.20 Wohnungseigentum


94.23 Geschäftsräumlichkeiten


94.60 Mietzins und Nutzungsentgelt

Spezialität: Gutachten zum Verkehrswert, Gutachten zum Gemeinen Wert, Mietwert/-zinsgutachten, Gutachten zum angemessenen Hauptmietzins sowie kompakte Gutachten zur steuerlichen Bemessung etwa für Schenkungen.

Durch seine Erfahrung als Rechtsanwalt kann Dr. Singer gerichtliche und private Sachverständigenaufträge nicht nur kompetent, sondern auch zielorientiert und prompt erledigen. Als Sachverständiger gewährt Dr. Singer jeder verfahrensbeteiligten Partei ihr unbedingtes Recht, ihren Standpunkt ausreichend vortragen zu dürfen. Seine Überzeugung ist es, dass nur durch eine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme der jeweilige Standpunkt von ihm richtig verifiziert werden kann, um so „richtige und von den Parteien anerkannte“ Gutachten zu erstellen; vielfach kann durch die Wahrung der Parteienrechte „Missverständnisse“ vorgebeugt und ein Konsens erzielt werden.

Im Bedarfsfall kann Dr. Markus Singer auf ein erlesenes Team von Experten  zurückgreifen, vor allem auf Gerichtssachverständige verschiedner Disziplinen, sodass sichergestellt ist, dass umfangreichere Gerichts und Privatbeauftragungen sowie Schlichtungsverfahren schnell und zuverlässig erledigt werden können.

 

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